Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 6. Juli 1999

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"Der große Bruder fährt immer mit / Neuartige Mikrochips machen die Fahrkarte zum Universalpaß und schaffen den gläsernen Kunden - Datenschützer warnen vor Mißbrauch der Bewegungsprofile
... Doch noch ist vieles ungeklärt, was den Einsatz der Karten angeht, warnt Helmut Bäumler, schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter: Was wird aus dem 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung', fragt Bäumler, wenn 'Daten aus unterschiedlichen Zusammenhängen auf einer Karte gespeichert' werden und 'wir den Komfort bei der Gebührenabbuchung mit Bewegungsprofilen bezahlen'? Wer an einem Fahrkartenautomaten mit EC-Karte bezahlt, hinterläßt schon heute Datenspuren. Sieben Jahre werden Zeitpunkt und Ort des Ticketkaufs gespeichert. Für Bäumler ein Grund zur Sorge: 'Dadurch besteht die Gefahr, daß der datenfreie Raum, in dem sich der Bürger unbeobachtet bewegen kann, immer kleiner wird.' Bisher konnten die Datenschützer ihre Forderung nach rascher Datenlöschung nicht gegen den 'Zentralen Kreditausschuß' durchsetzen; die Geldinstitute wollen das erhöhte Manipulationsrisiko von elektronischem Geld durch die Überprüfung der Kundenidentität verringern. ... ...wer weiß schon, was zwischen Chipkarte und Leseterminal alles passiert? Der Hamburger Datenschützer Uwe Schläger fordert daher, daß 'der Verbraucher durch entsprechende Lesegeräte oder akustische Signale jederzeit erkennen kann, welche Transaktionen zwischen Chipkarte und Peripherie stattgefunden haben.' Entsprechende Regelungen sehen auch die Entwürfe für das neue Bundesdatenschutzgesetz vor. Denkbar wären zum Beispiel öffentliche Lesegeräte, die anzeigen, welche Daten auf einer Karte gespeichert sind." taz 6.7.99 S. 9

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"Mehr Surferinnen, weniger Einkäufer
Zum achten Mal hat das Hamburger Umfrageinstitut W3B deutschsprachige Web-Nutzer nach ihren Ansichten und Wünschen bezüglich des Internets befragt. ... Erstmals stagniert die Zahl derjenigen Web-Surfer, die das Internet in naher Zukunft für Einkäufe benutzen wollen. ... Ursache für die stockende Akzeptanz des Internets als Marktplatz könnte die derzeit herrschende Unsicherheit in Sachen Datenschutz sein. Weil die USA und Europa sich in dieser Frage bislang nicht geeinigt haben, nutzen einige Firmen den rechtlichen Freiraum, um hemmungslos Nutzerdaten im Web zu sammeln." SZ 6.7.99 S. V 2 / 12

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"Moderne Spione kriechen durch das Netz / Bundeswirtschaftsministerium wirbt für mehr Eigeninitiative beim Schutz sensibler Daten - Kein staatlicher Eingriff bei Verschlüsselungsprodukten geplant
... Die Bundesregierung hat in ihrer Entschließung mit dem Thema 'Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik' jetzt deutlich gemacht, daß sie von den Eingriffen in den freien Informationsaustausch nichts hält. Die entscheidenden Sätze aus der Entschließung lauten: 'Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten in Deutschland einzuschränken. Sie sieht in der Anwendung sicherer Verschlüsselung eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz ihrer Bürger.'" WELT 6.7.99 S. WW2

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"Bertelsmann kritisiert E-Commerce-Pläne der EU
... ...wenn die EU-Kommissioin wie geplant Kunden von Internet-Anbietern die Möglichkeit eröffne, in Streitfällen im eigenen Heimatland ('Empfangslandprinzip') vor Gericht zu gehen, gefährde dies die Vielfalt des Angebots im grenzüberschreitenden Netz." SZ 6.7.99 S. 26

"Kritik an E-Commerce-Plänen der EU" HB 6.7.99 S. 10

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"Scham und Schande sollen Wunder wirken / In Amerika werden entlassene Sexualverbrecher im Internet, in der Zeitung und im Radio an den Pranger gestellt
... Nicht nur im Internet, auch in Zeitungen oder Fernsehspots wird in einigen Bundesstaaten auf verurteilte Sexualverbrecher hingewiesen, die sich nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder aufgrund eines Hafturlaubs oder einer Bewährungsstrafe in Freiheit befinden. In Louisiana zum Beispiel, das in dieser Hinsicht eines der jüngsten Gesetze anwendet, müssen Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung nicht nur die Behörden informieren, sondern auch die Schulen in ihrer Umgebung und alle Anwohner, die entweder im Umkreis von einer Meile (in ländlichen Gebieten) oder von drei Wohnblocks (in Städten) leben. ... Immer seltener besteht für verurteilte Sexualverbrecher in den Vereinigten Staaten seit der Verschärfung des 1994 vom Kongreß verabschiedeten Gesetzes im Jahre 1996 die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Sobald sie aus dem Gefängnis entlassen werden, in einigen Staaten auch schon vor ihrer Entlassung, müssen sie sich bei den Behörden an ihrem Wohnort melden. Vor einem Umzug, spätestens aber einmal im Jahr müssen sie bestätigen, daß ihre Adresse noch gültig ist. Immer mehr Staaten erlauben seit 1996 eine Veröffentlichung dieser registrierten Daten, wie es in dem überarbeiteten Gesetz empfohlen wird. Ein Sexualstraftäter kann nach der Entlassung aus dem Gefängnis zehn Jahre lang an den Pranger gestellt werden - wer als besonders gefährlich gilt, sogar sein Leben lang. ... In anderen Bundesstaaten, etwa in Texas, ist man dazu übergegangen, auch Verbrecher, die wegen vergleichsweise geringfügiger Vergehen verurteilt worden sind, an den Pranger zu stellen: Der Öffentlichkeit werden immer öfter Diebe, Verkehrssünder, Graffiti-Schmierer, Betrüger und andere Straftäter vorgestellt - auf Plakaten, die die Täter vor ihrem Haus aufstellen müssen ('Hier wohnt ein gewalttätiger Verbrecher. Passieren auf eigene Gefahr'), im Radio oder auf Nummernschildern, die sie an ihrem Auto anbringen müssen ('Ich bin ein rücksichtsloser Fahrer'). ... Täter, die sich der Registrierung und Veröffentlichung ihrer Daten entziehen, können deswegen abermals verurteilt werden: entweder zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder zu einer hohen Geldstrafe. Angestellte, die aus Versehen Daten von Personen veröffentlichen - also jemanden fälschlicherweise an den Pranger stellen -, werden nicht bestraft. ... ...es gibt in den Vereinigten Staaten keinen Bundesstaat mehr, der die persönlichen Daten entlassener Sexualstraftäter nicht registriert. Eine erfolgreiche Resozialisierung werde durch das Gesetz nahezu unmöglich gemacht, sagen Kritiker. Sogar die Daten von solchen Tätern würden registriert und veröffentlicht, die vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes straffällig geworden seien." FAZ 6.7.99 S. 13

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"Enttarnung scheibchenweise / DDR-Spionage / CIA übergibt auf CD-ROM gebrannte Agentenkarteien an deutsche Ermittler" SZ 6.7.99 S. 2

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LOKALES

Berlin:

"Datenabgleich entlarvt Sozialhilfemißbrauch / 678 000 Mark zuviel gezahlt
Durch einen ersten bundesweiten Datenabgleich sind in Reinickendorf 116 Fälle von Sozialhilfemißbrauch aufgedeckt worden. Insgesamt wurden 678 000 Mark zuviel gezahlt, ... . Der Abgleich sei über die Meldungen beim Verein Deutscher Rententräger erfolgt. ... Geprüft wurden die Daten von 17 000 Personen." BerlZtg 6.7.99 S. 19

"Mißbrauch von Sozialhilfe: 116 Fälle aufgedeckt
... Damit konnten die bezirklichen Sozialhilfedaten mit dem Parallelbezug von Leistungen bei der Bundesanstalt für Arbeit, bei der Renten- und Unfallversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten abgeglichen werden." MoPo 6.7.99 S. 14

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Hessen:

"Bouffier will Schüler mit Video überwachen lassen
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) will Schulhöfe und 'den öffentlichen Raum' mit Videokameras überwachen lassen. ... Weiter will er sich für eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Verfassungsschutz und privaten Sicherheitsdiensten einsetzen." SZ 6.7.99 S. 1

Interview:
"Videokameras an Schulhöfen und Plätzen / Der hessische Innenminister zum Thema Innere Sicherheit: / Volker Bouffier (CDU) will außerdem mit einem unbewaffneten 'Privaten Hilfsdienst' die Arbeit der Polizei unterstützen
... Bouffier: '... Ich vertrete die Auffassung, daß wir im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität alle rechtsstaatlich gebotenen und möglichen Mittel einsetzen müssen. Deshalb bin ich schon der Auffassung, daß es möglich sein muß, daß der Verfassungsschutz seine Informationen an die Polizei weitergeben kann. Die Polizei kann ja überprüfen, was sie damit anfängt. ... Die intellektuelle Folgerung ist doch, ob man den Polizeibehörden noch andere Ermittlungsmöglichkeiten einräumen soll. Das möchte ich aber nicht. Ich will es auseinanderhalten. ...' SZ: 'In Frankfurt haben Polizei und private Sicherheitsdienste gerade eine engere Zusammenarbeit vereinbart. ...' Bouffier: '... Bestimmte Aufgaben der Objektsicherung, der Verkehrslenkung oder der Ordnungsbehörden können auch andere erledigen. ...' ... Bouffier: 'Wir wollen einen Privaten Hilfsdienst erproben. ... Wir möchten, daß Menschen ehrenamtlich, innerhalb der Polizei, unter deren Anleitung und in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis für die Sicherheit sorgen. ... Sie werden nicht bewaffnet, sondern mit einem Sprechfunkgerät ausgerüstet sein. ...' ... Bouffier: 'Das gibt es in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und gilt dort als vernünftige, kluge, notwendige Sache.' SZ: 'Ist es auch vernünftig, klug und notwendig, Schulhöfe mit Videokameras zu überwachen?' Bouffier: 'Ich hätte das nicht vorgeschlagen, wenn ich das nicht so sehen würde. Aber Eltern und Lehrer müssen zunächst zustimmen. ... Auf größen Schulhöfen können Dealer sehr leicht Schüler ansprechen. Diesen Entwicklungen muß man entgegentreten. Wenn nicht mit Personal, dann mit technischen Hilfsmitteln. Sinnvoll wäre es, die Videoüberwachung auf den öffentlichen Raum auszuweiten. Zum Beispiel auf einsame Busstationen.'" SZ 6.7.99 S. 10

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